Information zur Inflationsausgleichs-Prämie:
Drittes Entlastungspaket: Ergebnispapier aus Koalitionsausschuss vom 03.09.2022
Entwurf eines „Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ vom 28.09.2022 + Bundestagsbeschluss vom 30.09.2022
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- Inflationsausgleichsprämie: bis 3.000 € steuerfrei
- Bedingung: Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
- Gesetz verkündet am 25.10.2022 (BGBl. I 2022, S. 1743): § 3 EStG Nr. 11c
- Gesonderte Aufführung der Prämie
- SV-Freiheit nach § 1 Absatz 1 Nummer 7 Sozialgeld-Verordnung
- Zahlung in Teilbeträgen möglich
- Zahlbar bis 31.12.2024
- Die Pfändbarkeit wurde nicht ausgeschlossen
- Information an die Mitarbeitenden über die Sonderzuwendung zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Inflation