Aktuelles

Information zur Inflationsausgleichs-Prämie:

Drittes Entlastungspaket: Ergebnispapier aus Koalitionsausschuss vom 03.09.2022
Entwurf eines „Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“  vom 28.09.2022 + Bundestagsbeschluss vom 30.09.2022

    • Inflationsausgleichsprämie: bis 3.000 € steuerfrei
    • Bedingung: Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
    • Gesetz verkündet am 25.10.2022 (BGBl. I 2022, S. 1743): § 3 EStG Nr. 11c
    • Gesonderte Aufführung der Prämie
    • SV-Freiheit nach § 1 Absatz 1 Nummer 7 Sozialgeld-Verordnung
    • Zahlung in Teilbeträgen möglich
    • Zahlbar bis 31.12.2024
    • Die Pfändbarkeit wurde nicht ausgeschlossen
    • Information an die Mitarbeitenden über die Sonderzuwendung zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Inflation
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